Allgemeine Geschäftsbedingungen der HMR Busvermietung & Eventlogistik GmbH (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten im Zusammenhang mit allen Leistungsangeboten der HMR Busvermietung & Eventlogistik GmbH im Bereich der Busvermietung & Eventlogistik. Fremdleistungen können von unseren AGB abweichen.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist die HMR Busvermietung & Eventlogistik GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt), vertreten durch die Geschäftsführer Herr Rohit Nagpal & Herr Mehesh Popat,
Von-Bargen-Straße 32, 22041 Hamburg, Tel.: +49 800 13 13 234, E-Mail: info@hmr-busvermietung.de.
3. Buchung (Reise- & Transferleistungen)
(1) Die Anmeldung/Buchung erfolgt durch den Auftragsgeber, auch für alle in der Buchung enthaltenen Reiseteilnehmer.
(2) Der Auftraggeber steht für die eigenen Vertragsverpflichtungen, sowie den weiteren Reiseteilnehmern, ein.
(3) Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.
(4) Der Reise-/Beförderungsvertrag kommt mit kundenseitiger Annahme des Angebots, sowie anschließender Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
(5) Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, dass Sie innerhalb der gegebenen Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. durch Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
(6) Der Reise-/Beförderungsvertrag kommt erst dann zustande, sofern die Kapazitäten zum Zeitpunkt des Auftrages noch frei sind und dem Auftraggeber vom Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung eingeht.
4. Zahlung
(1) Der Auftraggeber hat innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung 30 % der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 200,00 €, und spätestens vier Wochen vor Beförderungsbeginn den Restbetrag in Euro zu leisten, soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Für den Fall kurzfristiger Beauftragungen ist die Vergütung innerhalb von zehn Tagen, spätestens jedoch sieben Tage vor der Ausführung der Beförderungsleistung in Euro zu erbringen.
(2) Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen können über die gängigen Zahlungsmethoden geleistet werden (wie Überweisung, Lastschrifteneinzug, Kreditkartenzahlung sowie weitere Online-Zahlungsmethoden). Anfallende Gebühren sind von dem Auftraggeber zu tragen.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Auftragnehmer den Reise-/Beförderungsvertrag selbstwirksam kostenpflichtig lt. Punkt 4.3 der AGB stornieren.
(4) Abweichende und Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
(5) Etwaige Nebenkosten, wie z.B. Maut-, Straßen- und Parkgebühren sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Form von Halbpension für den Fahrer, sind im Preis enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
5. Absage, Leistungs- u. Preisänderungen
(1) Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Auftraggeber/ Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
(2) Liegen mehr als 30 Tage zwischen Auftragserteilung und Beförderungstag, so erlaubt sich der Auftragnehmer die Preise jederzeit anzupassen, sofern erhöhte Beförderungskosten vor Vertragsabschluss nicht einberechnet werden konnten, bzw. auch aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Inflation, Mindestlohn, höhere Kraftstoffpreise, höhere Gewalt) vorliegen.
Bei Erhöhung um mehr als 10% der Auftragssumme, kann der Auftraggeber entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und in Schriftform zu erklären.
(3) Sollte sich der Auftragnehmer bei dem Fahrpreis erheblich verrechnet haben und diese zu den gegebenen Konditionen nicht durchführen kann, so kann er den Vertrag, ohne Entschädigungsleistung an Auftraggeber, stornieren. Alternativ darf der Fahrpreis um maximal 10% erhöht werden.
(4) Für den Fall, dass es sich bei der Leistung um eine Risikofahrt (z. B. Streiks, Fußballfahrten, Demonstrationen, Junggesellenabschiede), handelt und der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Risikofahrt bei Vertragsschluss nicht angezeigt hat, kann der Auftragnehmer jederzeit von dem Reise-/Beförderungsvertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
6. Rücktritt/ Änderung durch Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
(2) Für den Ausfall der Vergütung ist dem Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung zu zahlen, mindestens jedoch 150,00 €:
a. bis 45 Tage vor Fahrt (15%)
b. bis 30 Tage vor Fahrt (25%)
c. bis 15 Tage vor Fahrt (50%)
d. bis 07 Tage vor Fahrt (75%)
e. bis 01 Tag vor Fahrt (90%)
f. bis 24 Stunden vor Fahrt (100%)
(Abweichende Stornogebühren, z. B, für Großevents sind nach Absprache möglich!)
(3) Nach Zugang der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer, kann der Auftraggeber maximal eine Änderung des Vertrages, ohne Bearbeitungsgebühren, tätigen. Für jede weitere Änderung entsteht eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. € 30,00 zzgl. MwSt. Mehrkosten für Mehrleistungen sind in der Bearbeitungsgebühr nicht enthalten.
(4) Bei Fremdleistungen (z. B. Eintrittskarten, Fährbuchungen, etc.) ist ein Rücktritt generell nicht möglich, Sollte das durchführende Unternehmen (z. B. Freizeitpark, Fährgesellschaft, etc.) bessere AGB vorweisen, so sind diese Bestandteil der Buchung.
7. Haftung
(1) Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Auftragnehmer haftet §651 j BGB nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände. Die Regelungen über Rückbeförderung bleiben unberührt.
(3) Die vertragliche Haftung von dem Auftragnehmer als Busunternehmen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis, maximal jedoch auf 1.000,00 € pro beförderten Person, beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.
(4) Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4.160,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1.300,- so ist diese Haftung auf den doppelten Reisepreis beschränkt.
(5) Reinigungskosten für normale Verschmutzungen sind in den angebotenen Preisen enthalten. Kosten für die Reinigung übermäßig verschmutzter Fahrzeuge und die Behebung von eigenverschuldeten Schäden sind gesondert vom Kunden zu tragen.
8. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
(1) Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
(2) Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum ermöglicht werden kann.
(3) Eine Mängelanzeige reichen Sie bitte jederzeit schriftlich ein. Die dazugehörige Eingangsbestätigung erhalten Sie in schriftlicher Form, meist per E-Mail. Eine Anzeige ohne Kenntnisnahme durch uns genügt nicht.
(4) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Auftragnehmer geltend zu machen (Für Kontaktdaten siehe Punkt 2).
(5) Ansprüche aus dem Vertrag können nur durch den Buchenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an das Busunternehmen, sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihren Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Richten Sie sich bitte nach der Obergrenze eines Reisegepäckstücks (max 21 Kg) und einem Handgepäckstück (max 7 Kg) pro Person. Kleinbusse (bis 22 Plätze) können eine Minderkapazität aufweisen. Mehrgepäck zeigen Sie uns bitte bei Beauftragung an.
(6) Es kommen ausschließlich Busunternehmen zum Einsatz, die über alle für die Beförderung notwendigen Konzessionen und Genehmigungen verfügen und qualifiziertes Personal einsetzen.
9. Pass-, Visa- u. Gesundheitsbestimmungen (1) Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften, sowie über gesundheitliche Formalitäten (z. B, Impfungen). Die Informations- und Sorgfaltspflicht hierzu obliegt dem Kunden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Unternehmens.
HMR Busvermietung & Eventlogistik GmbH, 22041 Hamburg (Stand: 10.04.2024)